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Das
Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI (Armeeleitbild und Revision
der Militärgesetzgebung) ist am 31. Juli 2001 abgeschlossen worden.
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Mehrheit
erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild Bevölkerungsschutz als
tragfähige Reformgrundlagen.
Das
Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI und zur Reform des
Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Der Chef VBS, Bundesrat Samuel
Schmid, wird dem Bundesrat noch diesen August das weitere Vorgehen
vorschlagen.
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Armeeleitbild
(ALB) XXI
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Das
Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI (Armeeleitbild und Revision
der Militärgesetzgebung) ist am 31. Juli 2001 abgeschlossen worden. Die
eingegangenen Stellungnahmen bejahen deutlich den Reformbedarf der Armee.
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Für die Kantone,
die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Christlichdemokratische
Volkspartei (CVP), die Liberale Partei der Schweiz (LPS), die
economiesuisse, den Schweizerischen Gewerbeverband, die Schweizerische
Offiziersgesellschaft (SOG), den Schweizerischen Unteroffiziersverband,
den Schweizerischen Schützenverband und zahlreiche weitere Organisationen
stellt das ALB XXI grundsätzlich eine tragfähige Grundlage für die
Armeereform dar.
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Weitgehend
unbestritten sind in den entsprechenden Stellungnahmen die Reduktion der
Bestände (120 000 bis 140 000 Aktive, 80 000 Reserve) und des
Dienstpflichtalters, die Rückkehr zum 1 Jahres-Rhythmus der
Wiederholungskurse, die Möglichkeit des „Durchdienens“ auf
freiwilliger Basis, die Schaffung eines Chefs der Armee, die Beibehaltung
der ausserdienstlichen Schiesspflicht und die Abschaffung der kantonalen
Truppen. Die erwähnten Organisationen verlangen allerdings
unterschiedlich weitreichende Überarbeitungen, Präzisierungen und
Akzentverschiebungen.
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Nach einer ersten
Sichtung der Stellungnahmen geht es dabei unter anderem um die Themen
Bedrohungsanalyse, Neutralität, Milizsystem, Ausbildungskonzept (v.a.
Dauer der Rekrutenschule) und Ressourcen.
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Grundsätzlich
ablehnende Stellungnahmen zum ALB XXI sind von der Sozialdemokratischen
Partei (SP), der Schweizerischen Volkspartei (SVP), den Schweizer
Demokraten (SD), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der
Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eingegangen.
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Für die SP
beruht die Planung Armee XXI auf einer verfehlten Bedrohungsanalyse; sie
schlägt ein alternatives Armeemodell mit 15 000 Zeitsoldaten und 45 000
Reservisten vor. Für die SVP entspricht die Armee XXI der Forderung nach
einer leistungsfähigen Milizarmee zur Verteidigung von Unabhängigkeit
und Neutralität nicht oder nur ungenügend.
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Der Vorsteher des
Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, sieht die allgemeine Stossrichtung
der Armeereform XXI durch die eingegangenen Stellungnahmen im Grundsatz
bestätigt. Gleichzeitig anerkennt er aufgrund der diversen Forderungen
nach Klärungen und Akzentverschiebungen grundsätzlich einen Bedarf nach
Überprüfung des Vernehmlassungsentwurfs zum Armeeleitbild XXI. Erst die
sorgfältige Detail-Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wird
aber zeigen, von welcher Tragweite ein Überarbeitungsbedarf am
Armeeleitbild ist, und welchen Einfluss eine Überarbeitung auf den
Projektzeitplan Armee XXI hat.
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Leitbild
Bevölkerungsschutz
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Gesamthaft
gesehen wird der inhaltlichen Stossrichtung des Reformprojekts, wie sie im
neuen Bundesgesetz und im Leitbild zum Bevölkerungsschutz zum Ausdruck
kommt, weitestgehend zugestimmt. Damit werden die politischen
Grundsatzentscheide, wie sie bereits mit den Eckwerten (Leitlinien) im
Frühling 2000 mit den Kantonen vereinbart
wurden, bestätigt. Zu erwähnen sind folgende Kernpunkte: |
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primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf Katastrophen und
Notlagen;
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grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für den Bevölkerungsschutz,
damit verbunden angepasste Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
sowie Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung beim
Zivilschutz;
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Konzeption des Bevölkerungsschutzes als ziviles Verbundsystem der fünf
Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische
Betriebe und Zivilschutz unter einem gemeinsamen zivilen Koordinations-
und Führungsorgan;
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markante Reduktion der Personalbestände der Milizorganisationen
(Feuerwehr von ca. 160 000 auf ca. 110 000, Zivilschutz von ca. 275 000
auf ca. 105 000);
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Beibehaltung der Schutzraumbaupflicht in stark reduzierter Form und
Werterhaltung der inskünftig noch nötigen Schutzanlagen;
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subsidiäre Unterstützung durch die Armee.
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Alle Kantone
erklären sich mit dem neuen Finanzierungsmodus im Zivilschutz
einverstanden. Damit tragen zukünftig die Kantone und der Bund die Kosten
gemäss ihren Zuständigkeiten. Die bisherige Beitragsfinanzierung
entfällt. Eine Mehrheit der Kantone fordert allerdings im Rahmen der
Vernehmlassung einen sogenannten „Sockelbeitrag“ des Bundes, z.B. für
die Grundausbildung der Zivilschutzangehörigen. Zu präzisieren sind im
weiteren noch Details wie etwa Fragen zum Wehrpflichtersatz und der
Erwerbsausfallentschädigung.
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Mehrere Kantone
wünschen auf einen späteren Zeitpunkt hin eine Neukonzeption der
Dienstpflichten. Zur Diskussion wird etwa eine allgemeine Dienstpflicht
gestellt, welche allerdings eine Verfassungsänderung bedingen würde. Die
Sozialdemokratische Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund
fordern die Abschaffung der Schutzdienstpflicht, ebenso der
Schutzraumbaupflicht.
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Der Chef VBS wird
dem Bundesrat für beide Projekte noch diesen August seine Beurteilung
unterbreiten und ihm das weitere Vorgehen vorschlagen.
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Für Rückfragen:
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ALB XXI
Kaj-Gunnar Sievert, VBS Information
Tel. 031 324 50
86
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Militärgesetz
Robert Wieser, Chef Rechtsdienst Generalsekretariat VBS,
Tel. 031 324 50
22
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Bevölkerungsschutz
Christoph Flury, Kernteam Bevölkerungsschutz / Information
Tel.: 031 322 76
41 Natel 079 277 55 18
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Pascal Aebischer,
Kernteam Bevölkerungsschutz / Information
Tel.: 031 323 13
42 Natel 079 456 66 41
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