1.
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Jahreskonkurrenz
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1.1 |
Die
Jahreskonkurrenz soll die aktive Teilnahme am Jahresprogramm der Sektion fördern. |
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1.2 |
Teilnahmeberechtigt
sind alle Mitglieder der Kategorien I, II und III.
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2.
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Auszeichnungen
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2.1 |
Wer
mindestens 70% der Maximalpunktzahl der Jahreskonkurrenz erreicht hat, erhält
einen Becher. |
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2.2 |
Wer
zwischen 55% und 70% der Maximalpunktezahl der Jahreskonkurrenz erreicht
hat, erhält eine Anerkennungskarte. |
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2.3 |
Nach
dem Gewinn von 6 Bechern werden anstelle derselben Gutschriften abgegeben. |
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2.4 |
Für
4 Gutschriften erhält das Mitglied ein Plateau. |
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2.5 |
Für
fünf weitere Gutschriften erhält das Mitglied eine Kanne. |
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2.6 |
Der
Gewinn von 3 Anerkennungskarten berechtigt zum Bezug eines Bechers oder
einer Gutschrift, gemäss Punkt 2.3 bis 2.5. |
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2.7 |
Als
Entschuldigung mit Anrechnung der vollen Punktzahl zählen Militärdienst
und Krankheit. Der Marschbefehl oder das ärztliche Zeugnis muss
unaufgefordert dem TK-Leiter zugestellt werden.
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3.
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Verantwortlichkeit
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3.1 |
Die
TK erstellt das Jahresprogramm, woraus hervorgeht, welche Anlässe zur
Jahreskonkurrenz zählen und mit wievielen Punkten sie bewertet werden. |
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3.2 |
Die
"Rangliste" erstellt die TK. |
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3.3 |
Die
Zuteilung der Anerkennungskarten und der Becher in der Jahreskonkurrenz
erfolgt durch die TK. |
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3.4 |
Die
Abgabekontrolle der Becher, Gutschriften und Anerkennungskarten erfolgt
durch den Vize-präsidenten der Sektion. |
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3.5 |
Die
Auszeichnungen der Jahreskonkurrenz sind der TK-Kasse zu belasten. Der
TK-Leiter meldet die Auszeichnungen schriftlich bis 31.12. des laufenden
Kalenderjahres dem Sektionskassier. Der Kassier vollzieht pro Gutschrift
entsprechende Rückstellungen zu Lasten der TK-Kasse. |
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3.6 |
Kopien
der Rangliste, der Abgabe von Bechern, Gutschriften und Anerkennungskarten
sind jährlich bis 14 Tage nach der GV dem Vizepräsidenten der Sektion
abzugeben. |
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3.7 |
Der
TK-Leiter und der Vizepräsident erstellen bis zum 15.12. des laufenden
Kalenderjahres die Liste der Auszeichnungen, die den Mitgliedern an der GV
abgegeben werden.
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4.
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Veröffentlichungen
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4.1 |
Ein
Auszug dieses Reglements, Punkt 1.1 bis 2.7, ist jedes Jahr im INFO zu veröffentlichen. |