Jahreskonkurrenz

An der GV vom 27.01.2001 wurde beschlossen, dass die Jahreskonkurrenz ersatzlos gestrichen wird. Es gibt also in Zukunft keine Punkte mehr für die Beteiligung an Sektionsanlässen.

 

Unten aufgeführtes Reglement ist also nur noch Nostalgie

 

 

Reglement Jahreskonkurrenz

 

1.

Jahreskonkurrenz

1.1

Die Jahreskonkurrenz soll die aktive Teilnahme am Jahresprogramm der Sektion fördern.

1.2

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Kategorien I, II und III.

 

2.

Auszeichnungen

2.1

Wer mindestens 70% der Maximalpunktzahl der Jahreskonkurrenz erreicht hat, erhält einen Becher.

2.2

Wer zwischen 55% und 70% der Maximalpunktezahl der Jahreskonkurrenz erreicht hat, erhält eine Anerkennungskarte.

2.3

Nach dem Gewinn von 6 Bechern werden anstelle derselben Gutschriften abgegeben.

2.4

Für 4 Gutschriften erhält das Mitglied ein Plateau.

2.5

Für fünf weitere Gutschriften erhält das Mitglied eine Kanne.

2.6

Der Gewinn von 3 Anerkennungskarten berechtigt zum Bezug eines Bechers oder einer Gutschrift, gemäss Punkt 2.3 bis 2.5.

2.7

Als Entschuldigung mit Anrechnung der vollen Punktzahl zählen Militärdienst und Krankheit. Der Marschbefehl oder das ärztliche Zeugnis muss unaufgefordert dem TK-Leiter zugestellt werden.

 

3.

Verantwortlichkeit

3.1

Die TK erstellt das Jahresprogramm, woraus hervorgeht, welche Anlässe zur Jahreskonkurrenz zählen und mit wievielen Punkten sie bewertet werden.

3.2

Die "Rangliste" erstellt die TK.

3.3

Die Zuteilung der Anerkennungskarten und der Becher in der Jahreskonkurrenz erfolgt durch die TK.

3.4

Die Abgabekontrolle der Becher, Gutschriften und Anerkennungskarten erfolgt durch den Vize-präsidenten der Sektion.

3.5

Die Auszeichnungen der Jahreskonkurrenz sind der TK-Kasse zu belasten. Der TK-Leiter meldet die Auszeichnungen schriftlich bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres dem Sektionskassier. Der Kassier vollzieht pro Gutschrift entsprechende Rückstellungen zu Lasten der TK-Kasse.

3.6

Kopien der Rangliste, der Abgabe von Bechern, Gutschriften und Anerkennungskarten sind jährlich bis 14 Tage nach der GV dem Vizepräsidenten der Sektion abzugeben.

3.7

Der TK-Leiter und der Vizepräsident erstellen bis zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres die Liste der Auszeichnungen, die den Mitgliedern an der GV abgegeben werden.

 

4.

Veröffentlichungen

4.1

Ein Auszug dieses Reglements, Punkt 1.1 bis 2.7, ist jedes Jahr im INFO zu veröffentlichen.

 

Dieses revidierte Reglement tritt gemäss Vorstandsbeschluss vom 15. September 1992 per 1. 1. 1993 in Kraft.

Das Reglement vom 25. Oktober 1988 ist somit aufgehoben.

 

Zürich, 15. September 1992

Schweizerischer Feldweibelverband

Sektion Zürich

 

Der Präsident:

Fw E. Giakoumis

Der technische Leiter:

Fw Chr. Balimann